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Amalgam-Verbot ab dem 01.01.2025

Alle wichtigen Informationen & unsere Empfehlungen auf einem Blick

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Was wird geändert?

  • Änderung der Bestimmungen der Bema-Nummern 13a-13d
  • Leichte Erhöhung der Punktzahlen der Bema-Nummern 13a-13d.
    Dies bedeutet in € eine Erhöhung um (bei einem Punktwert von € 1,20):

    • Bema 13a von € 38,40 auf € 39,60
    • Bema 13b von € 46,80 auf € 49,20
    • Bema 13c von € 58,80 auf € 63,60
    • Bema 13d von € 69,60 auf € 75,60
  • Bema-Nummern 13e-13h entfallen vollständig

Was bleibt bestehen?

  • Erhalt der Mehrkostenvereinbarung gemäß §28 Abs. 2 SGB V
  • Die Behandlungsrichtlinie wird nicht geändert

Welche Materialien sollten verwendet werden?

Ab dem 01.01.2025 gelten lt. dem BMG (Bundesministerium für Gesundheit) folgende Änderungen für Füllungen im Seitenzahnbereich:

  • Selbstadhäsive Materialien sind Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Stellt die Therapie mit selbstadhäsivem Material im Seitenzahnbereich keine lege artis Behandlung dar, ist die Füllungstherapie mit Bulk Fill-Komposit-Material durchzuführen.
  • Für Füllungen in Mehrschicht- oder Mehrfarbentechnik, dentinadhäsive Restaurationen unter Anwendung eine Adhäsivsystems und Einlagefüllungen, kann weiterhin eine Mehrkostenvereinbarung (MKV) mit dem Patienten getroffen werden.
  • Ein Austausch von intakten Amalgamfüllungen ohne medizinische Indikation entsprich nicht den GKV-Richtlinien und muss daher nach GOZ berechnet werden.

>> Anbei dazu die Stellungnahme des DGZMK

Mehr erfahren Sie in unserem Artikel:

Amalgamverbot ab 01.01.2025 - Auswirkungen auf die Zahnmedizin

Unsere Alternativ-Vorschläge

Seitenzähne: Material Glas-Ionomer & Composite

Füllung im Seitenzahnbereich (Klasse I-II): Bema 13-13d
zzgl. ggf. BEMA-Pos. 12 (bmf ), 8 (vipr), 40 (i), 41a (L1), 25 (cp), 26 (p)

Empfohlene Füllungsmateralien

3M ™ Ketac™ Universal & 3M ™ Filtek™ One Bulk Fill Komposit

3M ™ Ketac™ Universal

Jetzt bis zu -35%* sparen!

  • Schnell: kein Konditionieren und kein Schutzlack nötig
  • Breiteres Indikationsspektrum als viele andere Glasionomer Füllungsmaterialien
  • Ermöglicht langzeitstabile, limitiert kaulasttragende Indikationen
    der Klasse I und II
  • 6 Farben für gute Ästhetik

3M ™ Filtek™ One Bulk Fill

Jetzt bis zu -35%* sparen!

  • Schnelle und einfache Applikation in nur einem Schritt (5 mm Schichtdicke)
  • Verbesserte Opazität für eine überzeugendere Ästhetik
  • Reduzierter Stress und eine Aushärtetiefe bis zu 5 mm
  • Hervorragende Handhabung und Modellierbarkeit
  • Mehr erfahren in den FAQ - Häufig gestellt Fragen

3M ™ Ketac™ Universal

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  • Schnell: kein Konditionieren und kein Schutzlack nötig
  • Breiteres Indikationsspektrum als viele andere Glasionomer Füllungsmaterialien
  • Ermöglicht langzeitstabile, limitiert kaulasttragende Indikationen
    der Klasse I und II
  • 6 Farben für gute Ästhetik

3M ™ Filtek™ One Bulk Fill

Jetzt bis zu 25%* sparen!

  • Schnelle und einfache Applikation in nur einem Schritt (5 mm Schichtdicke)
  • Verbesserte Opazität für eine überzeugendere Ästhetik
  • Reduzierter Stress und eine Aushärtetiefe bis zu 5 mm
  • Hervorragende Handhabung und Modellierbarkeit
  • Mehr erfahren in den FAQ - Häufig gestellt Fragen

*Das Angebot ist gültig bis zum 31.03.2025. Nettopreise, kein Abzug weiterer Rabatte möglich.

Artikel: Amalgamverbot ab dem 01.01.2025

Auswirkungen auf die Zahnmedizin

Ab dem 01.01.2025 tritt in der Europäischen Union ein umfassendes Verbot für die Verwendung von Amalgamfüllungen in Kraft. Dieses Verbot basiert auf der EU-Quecksilberverordnung (EU-Verordnung Nr. 2017/852), die den schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz von Amalgam zum Ziel hat, um Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Amalgamfüllungen bestehen zu etwa 50 Prozent aus Quecksilber, das bei unsachgemäßer Entsorgung sowohl Wasser, Boden als auch Luft schädigen kann. Die neue Regelung stellt Zahnärzte vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Hintergrund des Amalgamverbots
Die EU hat bereits im Jahr 2018 Einschränkungen für die Verwendung von Amalgamfüllungen eingeführt, z.B. für Kinder unter 15 Jahren
sowie schwangere und stillende Frauen. Diese Regelung diente als erster Schritt zum kompletten Verbot, das nun zum Jahresbeginn 2025
umgesetzt wird. Ziel ist es, den Gebrauch von quecksilberhaltigen Materialien vollständig zu eliminieren und Alternativen wie Komposit oder
Glasionomerzement stärker zu fördern.

Auswirkungen auf die Praxis
Für Zahnärzte, die bisher Amalgam als Standardmaterial bei GKV-Patienten verwendet haben, stellt sich die Frage, wie mit der neuen Situation
umgegangen werden soll. Bislang galt Amalgam als kostengünstige und robuste Lösung, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig
erstattet wurde. Mit dem Wegfall von Amalgam als Füllungsmaterial müssen Praxen auf Alternativen umstellen. Dies betrifft nicht nur die Wahl der
Materialien, sondern auch die Abrechnungsmöglichkeiten.


Abrechnungsempfehlung für Zahnärzte im GKV-Bereich
Im GKV-System war Amalgam für Seitenzahnfüllungen bis zu diesem Zeitpunkt als Regelleistung anerkannt, d.h. vollständig von der Krankenkasse
gedeckt. Ab dem 01.01.2025 müssen Zahnärzte die Abrechnung der neuen Materialien anpassen.

1. Füllungsalternativen und Abrechnungswege

2. Abrechnung von Mehrkosten bei Kompositfüllungen

3. Neue Dokumentationsanforderungen

Fazit

Das Amalgamverbot ab dem 01.01.2025 markiert einen bedeutenden Wandel in der zahnmedizinischen Versorgung. Zahnärzte müssen sich auf neue
Materialien und veränderte Abrechnungsstrukturen einstellen, insbesondere im Bereich der GKV. Die genaue Kenntnis der Regelversorgung und
der möglichen Mehrkostenabrechnungen ist dabei entscheidend, um Patienten weiterhin optimal zu versorgen und dabei wirtschaftlich korrekt
zu arbeiten. Die Patientenaufklärung spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle, da sie sicherstellt, dass alle Beteiligten die Unterschiede
zwischen Regelleistung und höherwertigen Füllungen verstehen.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder wünschen Sie eine Schulung zu den Abrechnungsmöglichkeiten oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung in Ihrer Praxisverwaltungssoftware, sprechen Sie uns gerne an.

Über unseren M+W Dental Abrechnungsservice erstellen wir Ihnen gerne ein ganz individuelles Angebot für diesen Service.


Natalie Bauer
Zahnmedizinische
Fachangestellte


Isabell Schäfer
Zahnmedizinische
Fachassistentin

Haben Sie Fragen zur Verwendung der Materialien?

 

Senden Sie uns gerne eine E-Mail an: produktberatung-praxis@mwdental.de

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Fragen zur Abrechnung:

Christina Escher

E-Mail: christina.escher@mwdental.de

Telefon: 0151 721 697 56

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FAQ - 3M™ Filtek™ One Bulk Fill

Häufig gestellte Fragen

Welchen Vorteil bietet 3M™ Filtek™ One Bulk Fill Komposit im Vergleich zu schichtweise aufgetragenen Kompositen?

Was sind Kontrastverhältnis und Opazität?

Warum ist die Opazität wichtig?

Warum kann Filtek One Bulk Fill Komposit mittels Bulk Fill Technik in Kavitäten der Klasse I und der Klasse II eingebracht werden?

Was ist der Unterschied zwischen 3M™ Filtek™ One Bulk Fill Komposit und 3M™ Filtek™ Bulk Fill Seitenzahnkomposit?

Verfügt Filtek One Bulk Fill Komposit noch über alle anderen Eigenschaften von Filtek Bulk Fill Seitenzahnkomposit?

Was ist der Unterschied zwischen Polymerisationsschrumpfung und Polymerisationsstress?

Warum ist ein geringer Polymerisationsstress so wichtig?

Wie helfen die Monomere in Filtek One Bulk Fill Komposit bei der Minderung des Polymerisationsstresses?

Handelt es sich um ein nanogefülltes Material?

Wie sieht die Röntgenopazität im Vergleich zu anderen Kompositen von 3M aus?

Warum wird Filtek One Bulk Fill K omposit als BPA-freies Dentalmaterial beschrieben?

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